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Montag, 22. Mai 2017

Blogger ABC - Bildrecht


Hallo ihr Lieben!
Eigentlich sollte der Beitrag zu "Blogspot" letzte Woche online gehen, aber da ich es zeitlich noch nicht geschafft habe die Screenshots etc. vorzubereiten, ziehe ich jetzt den Beitrag zum Thema "Bildrecht" vor. Ein, wie ich finde, enorm wichtiges Thema... das leider viele Blogger noch nicht verinnerlicht haben, wie ich oft merke. 

Alle Angaben in diesem Post sind ohne Gewähr, da ich nun mal letztendlich keine Anwältin bin oder Recht studiert habt. Ich hab mich selbstständig die letzen Jahre immer wieder in das Thema eingearbeitet.

Stand: 22.05.2017


Was bedeutet Bildrecht?
§ 22 KunstUrhG
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten." (Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

Soweit zum Paragraphen...Wichtig für euch als Blogger ist zu wissen, dass jedes Bild (solange es nicht lizenzfrei ist, aber dazu später) jemandem gehört. Wenn ihr es ohne Erlaubnis auf euren Blog stellt, macht ihr euch ganz einfach strafbar. Die Person kann euch also anklagen. ABER das ist noch nicht genug! Auch wenn ihr etwas oder jemanden selber fotografiert, muss man aufpassen. Wenn eine bestimmte Marke, ein Gebäude oder eine Person fotografiert wird, diese aber nicht mit einem Post in Verbindung gebracht werden möchten und daher dieses Foto nicht dulden, dann macht ihr euch ebenso strafbar. Im Buchbereiche schaut ihr am besten selber auf den Verlagsseiten nach, was der Verlag erlaubt. Meistens sind Fotografien der Bücher kein Problem (ohne Gewähr), aber das Innere des Buches darf oft nicht fotografiert werden. Oft findet ihr dies im Pressebereich oder falls vorhanden in einem extra Blogger-Bereich.

Glaube aber der schwierigere und öfter vorkommende Bereich ist eben die Urheberrechtsverletzung bezüglich genutzter Fotos anderer. Zumindest vom Gefühl her.


Was passiert wenn ich sie benutze? 

Nun wenn ihr viel Glück habt, gar nichts. Wenn es nicht zur Anklage kommt. ABER wir gehen jetzt mal davon aus, dass etwas passiert. Nun hier ist die Antwort:

§ 23 KunstUrhG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
(Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

Klingt jetzt nicht so verlockend, was? Glaube, dazu muss ich nicht mehr all zu viel sagen. Die Antwort steht schließlich im Paragraphen. 


Was sind lizenzfrei Bilder? 

Zunächst einmal muss man den Unterschied zwischen kostenlos und lizenzfrei beachten. Nur weil Bilder kostenlos sind, heißt es nicht, dass sie auch lizenzfrei sind!
Es gibt lizenzfrei Bilder die was kosten und es gibt kostenlose Fotos die Lizenzen haben.
Eine Lizenz liegt immer bei dem "Besitzer" des Fotos, der Grafik, der Zeichnung etc.

Gibt ein Autor die Lizenz nun ab, darf das Foto frei genutzt werden. Dies ist unter den sogenannten Creative Commons CC0 oder auch "Public Domain" festgelegt. Dies bedeutet, dass ihr das Bild verändern, verbreiten, kopieren etc. dürft. Diese gibt es kostenfrei aber auch zu kaufen. Hier ein paar Seiten, wo ihr lizenzfreie und kostenlose Fotos bekommen könnt: 

  • Pixabay
  • Pexels
  • Pixelio (hier die Angaben genau lesen)
  • Piqza

Eventuell möchte der Autor genannt werden, dann solltet ihr ins Impressum (oder wie ich unter dem Punkt Credits / Quellenanhaben) und am besten unter den Post schreiben woher das Bild stammt und von wem es gemacht wurde. 

Was muss ich denn nun beachten? 

Wenn ihr Bilder benutzt solltet ihr folgendes beachten:
  • Urheberrecht (Hat jemand das Recht am Bild und darf ich es dann nicht benutzen)
    • dazu gehören leider die meisten Bilder. Wenn ihr bei Google was eingebt, könnt ihr sicher sein das die Bilder der Suchergebnisse nicht, oder zum größten Teil , urheberrechtlich geschützt sind!
  • Nutzungsrechte beachten
    • Was darf ich mit den Bildern machen? Wo dürfen sie online gehen? Muss ich den Autor ("Besitzer") verlinken?
  • Lizenzfreie Bilder sind an dem Creatice Commons CC0 oder den Public Domans zu erkennen. Dennoch die Nutzungsrechte bachten. 
  • Verlinkung in den Beiträgen und im Impressum / Credits o. Quellenangaben, wenn gewünscht. 
Falls euch das zu viel Text ist, habe ich noch auf "Bildersuche.org" eine Grafik gefunden, die das Thema etwas veranschaulichen soll: Link zur Grafik

Ich hoffe ich konnte immerhin etwas Licht ins Dunkle bringen! Bei Fragen, einfach ein Kommentar hinterlassen ^^

6 Kommentare:

  1. Huhu!

    Ein tolles und wichtiges Thema! :-) Dass ich deinen Beitrag verlinkt habe, hast du ja schon gesehen.

    LG,
    Mikka

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    1. Hey,
      Danke!! Das hat mich sehr gefreut <3

      lg
      Sinah

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  2. Guten Morgen Sinah!

    Auf jeden Fall interessant und wichtig! Ich wusste zwar vieles schon, aber es gibt sicher genügend Blogger, die sich hier tolle Infos holen können!

    Ich hab deinen Beitrag in meiner heutigen Stöberrunde verlinkt ;)

    Liebste Grüße, Aleshanee

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  3. Hallo Sinah,

    Tolle Aktion, dass du ein kleines Blogger ABC aufstellen möchtest. Bildrechte sind echt ein wichtiges Thema und es ist auf jeden Fall wichtig zu wissen, dass alle Bilder geschützt sind. Zum Glück ist es bei den meisten großen Verlagen kein Problem die Bilder der Cover zu nutzen und oftmals werden diese dort ja auch direkt zum Download angeboten.

    LG, Moni

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  4. Hallo Sinah,

    da greifst du ein wichtiges und schwieriges Thema auf. Finde ich toll. Ich als Hobbyfotograf, kenn das mit den Problemen von Fotorechten. Und es ist echt schwierig da alles zu unterscheiden. Daher guck ich für die cover auf der Seite der Verlage und ansonsten veröffentliche ich nur selbstgemacht Fotos und ohne fremde Leute. selbst ihm Bekanntenkreis hole ich mir erst die Erlaubnis bevor ich sei auf meinen Blog stelle.

    Klasse Idee mit dem Blogger ABC. Da kann ich noch was lernen.

    LG
    Sandra

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  5. Die Beauftragung eines jura ghostwriter kann für Anwälte und Jurastudenten von Vorteil sein, die qualitativ hochwertige schriftliche Inhalte erstellen müssen, aber nicht über die Zeit oder das Fachwissen verfügen. Ein erfahrener Ghostwriter kann bei der Recherche, der Erstellung juristischer Dokumente und dem Schreiben von Artikeln oder Büchern helfen.

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